Kleinunternehmerregelung 2026: Neues Limit 25.000 € – was du wissen musst

Seit 2025 gilt die neue EU-Grenze: Kleinunternehmer sind bis 25.000 € Jahresumsatz von der Umsatzsteuer befreit. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

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ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

💰

Grenze 2025/2026

25.000 € Jahresumsatz (NEU!)

Vorteil

keine USt auf Rechnungen

⚠️

Nachteil

kein Vorsteuerabzug möglich

📋

Wahl

im steuerlichen Erfassungsbogen

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Das gehört zu deiner Selbstständigkeit

Du hast einen Detail-Schritt geklärt. Das sind die typischen weiteren Schritte:

  • Gewerbe oder Freiberufler klären
  • Gewerbe beim Bezirksamt anmelden
  • Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen (1 Monat Frist)
  • Kleinunternehmerregelung bewusst wählen
  • Krankenversicherung als Selbstständige(r) regeln

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus. Das ist einfacher, aber du kannst keine Vorsteuer ziehen. Sinnvoll wenn: deine Kunden Privatpersonen sind.

Häufige Fragen zu Kleinunternehmerregelung in Augsburg

Grenze 2025/2026 bei Kleinunternehmerregelung in Augsburg?
25.000 € Jahresumsatz (NEU!)
Vorteil bei Kleinunternehmerregelung in Augsburg?
keine USt auf Rechnungen
Nachteil bei Kleinunternehmerregelung in Augsburg?
kein Vorsteuerabzug möglich
Wahl bei Kleinunternehmerregelung in Augsburg?
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Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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