Kündigung in der Probezeit in Bremen: Diese Rechte hast du

In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen – und es braucht keine Begründung. Trotzdem gibt es Grenzen, die Arbeitgeber nicht überschreiten dürfen.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

Kündigungsfrist

2 Wochen (kein festes Datum)

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Diskriminierung

Verboten – auch in Probezeit

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Schwangerschaft

Kündigungsschutz gilt sofort!

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Sperrzeit ALG1

12 Wochen bei Eigenkündigung möglich

Was gilt in der Probezeit: Keine Begründungspflicht für den Arbeitgeber. Keine soziale Auswahl (§ 1 KSchG gilt erst nach 6 Monaten). Keine Abfindungspflicht. ABER: Kündigung ist nichtig wenn sie diskriminierend ist (AGG), wenn eine Schwangerschaft vorliegt (Kündigung sofort dem Arbeitgeber mitteilen!), wenn ein Behindertenausweis vorliegt. Eigenkündigung in der Probezeit: überlege gut. ALG1 Sperrzeit von 12 Wochen droht wenn du selbst kündigst ohne wichtigen Grund. Ausnahme: gesundheitliche Gründe oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Häufige Fragen zu Kündigung Probezeit Rechte in Bremen

Kündigungsfrist bei Kündigung Probezeit Rechte in Bremen?
2 Wochen (kein festes Datum)
Diskriminierung bei Kündigung Probezeit Rechte in Bremen?
Verboten – auch in Probezeit
Schwangerschaft bei Kündigung Probezeit Rechte in Bremen?
Kündigungsschutz gilt sofort!
Sperrzeit ALG1 bei Kündigung Probezeit Rechte in Bremen?
12 Wochen bei Eigenkündigung möglich

Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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