Trennungsjahr einhalten
Vor der Scheidung muss mindestens ein Jahr Trennung vorliegen. Ihr könnt auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben.
💡 Weitere Tipps
- 💡 Trennungsdatum per Brief per Einschreiben dokumentieren
- 📋 Getrennte Konten eröffnen – wichtig!
- Getrennt von Tisch und Bett - auch in gemeinsamer Wohnung möglich
- Trennungszeitpunkt dokumentieren (z.B. per E-Mail)
- Nach 3 Jahren Trennung: Scheidung auch ohne Zustimmung des Partners