Abfindung: Wann habe ich Anspruch – und wie viel ist realistisch?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen aber oft freiwillig angeboten – als Gegenleistung für das Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage.
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
Gesetzlich
Kein allgem. Abfindungsanspruch
Praxis-Formel
0,5 × Monatsgehalt × Betriebsjahre
Klage-Frist
3 Wochen nach Kündigung!
ALG1 Sperrzeit
Prüfen ob Abfindung Sperrzeit auslöst
Die Praxis-Formel: 0,5 Monatsgehälter × Betriebsjahre (gerundet). Beispiel: 5 Jahre, 3.000 € brutto → 7.500 € Abfindungsangebot als Ausgangspunkt. Wichtig: Die 3-Wochen-Klagefrist! Nach Erhalt der Kündigung hast du genau 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Dortmund einzureichen. Danach ist die Kündigung rechtskräftig. Die Drohung mit der Klage verbessert oft die Abfindungsbereitschaft des Arbeitgebers. Abfindung und ALG1: Eine hohe Abfindung kann die Zahlung von ALG1 verzögern (Ruhenszeitraum). Lass das prüfen.
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Arbeitsrechtsanwalt finden →Häufige Fragen zu Abfindung Anspruch berechnen in Dortmund
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