Einbürgerung in Dresden: 5 Jahre Aufenthalt – alles was du wissen musst
Seit Oktober 2025 gilt: mind. 5 Jahre Aufenthalt für die Einbürgerung. Die frühere 3-Jahres-Regel wurde abgeschafft. Dafür ist doppelte Staatsbürgerschaft jetzt erlaubt. Kosten: 255 €, Bearbeitungszeit: 12-18 Monate.
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
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Aufenthaltsdauer
mind. 5 Jahre (seit Okt 2025)
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Kosten
255 € Erwachsene, 51 € Kinder
🇩🇪
Doppelte Staatsbürgerschaft
jetzt erlaubt!
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Sprachnachweis
mind. B1 Deutsch
Voraussetzungen: 5 Jahre legaler Aufenthalt, B1 Deutschkenntnisse, keine Vorstrafen, Lebensunterhalt selbst sichern, Einbürgerungstest bestehen (25 €). Antrag bei der Einbürgerungsbehörde in Dresden.
Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt
Einbürgerung in Dresden
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