Kündigung in Düsseldorf: Welche Fristen gelten – und was tun jetzt?

Eine Kündigung – egal ob selbst ausgesprochen oder erhalten – löst eine Reihe von Fristen aus. Wer die falschen Fristen kennt, verliert bares Geld.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

Grundkündigungsfrist

4 Wochen zum 15. od. Monatsende

📈

Ab 2 Jahren

1 Monat zum Monatsende

📈

Ab 5 Jahren

2 Monate zum Monatsende

⚠️

ALG1 sofort!

Tag 1 der Arbeitslosigkeit melden

Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB) für Arbeitnehmer: Grundfrist 4 Wochen (zum 15. oder letzten Monatstag). Ab 2 Jahren: 1 Monat. Ab 5 Jahren: 2 Monate. Ab 8 Jahren: 3 Monate. Ab 10 Jahren: 4 Monate. Ab 12 Jahren: 5 Monate. Ab 15 Jahren: 6 Monate. Ab 20 Jahren: 7 Monate. Wichtig: Der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann längere (nicht kürzere!) Fristen vorsehen. Fristlos kündigen geht nur bei schwerem Fehlverhalten. Sofort nach Kündigung: Arbeitsagentur Düsseldorf kontaktieren und Sperrzeit von bis zu 12 Wochen vermeiden – ALG1 muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beantragt werden.

Nach der Kündigung: Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer vergleichen:

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Häufige Fragen zu Kündigung Kündigungsfristen Arbeitnehmer in Düsseldorf

Grundkündigungsfrist bei Kündigung Kündigungsfristen Arbeitnehmer in Düsseldorf?
4 Wochen zum 15. od. Monatsende
Ab 2 Jahren bei Kündigung Kündigungsfristen Arbeitnehmer in Düsseldorf?
1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren bei Kündigung Kündigungsfristen Arbeitnehmer in Düsseldorf?
2 Monate zum Monatsende
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Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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