Beratung bei binationaler Ehe
Plant ihr eine binationale Ehe – einer von euch hat keinen deutschen Pass – dann braucht ihr ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland des ausländischen Partners. Falls das Heimatland keine solchen Zeugnisse ausstellt, muss das OLG Düsseldorf eine Befreiung erteilen – das kann mehrere Monate dauern! Lasst euch frühzeitig beim Standesamt Duisburg beraten.
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📄 Benötigte Dokumente
💡 Tipps
- 3 Standesämter in Duisburg – zuständig je nach Wohnort:
- 📍 Mitte/Süd: Standesamt Duisburg-Mitte, Sonnenwall 73/75 · Tel: 0203 283-2163
- 📍 Walsum/Hamborn: Standesamt Duisburg-Nord, Duisburger Str. 213 · Tel: 0203 283-5290
- 📍 Homberg/Rheinhausen: Standesamt Duisburg-West, Körnerplatz 1 · Tel: 0203 283-8242
- ⚠️ Binationale Ehe: OLG Düsseldorf zuständig für Ehefähigkeitsbefreiung – frühzeitig anfragen!