Doppelte Staatsbürgerschaft: Was seit 2024 gilt

Seit 2024 erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft in den meisten Fällen. Du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Das gilt für alle EU-Bürger und inzwischen auch für viele Nicht-EU-Bürger.

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

🇩🇪

Seit wann

seit dem 27. Juni 2024

Gilt für

alle EU-Bürger + die meisten anderen

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Ausnahmen

einige Länder fordern Aufgabe

💡

Prüfen

ob dein Heimatland es erlaubt

Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Reform 2024 wurde die Mehrstaatigkeit für alle Einbürgerungsfälle erlaubt. Du kannst also Deutscher werden und gleichzeitig deine alte Staatsbürgerschaft behalten. Einige Länder erlauben ihrerseits keine doppelte Staatsbürgerschaft – das muss du mit deinem Heimatland klären.

Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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