Arzt rufen & Totenschein
Bei einem Todesfall in Hamburg ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Die Sterbeurkunde muss innerhalb von 3 Werktagen beantragt werden.
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📄 Benötigte Dokumente
💡 Weitere Tipps
- ⏰ Frist: spätestens 3 Werktage nach Tod
- 💡 Todesbescheinigung vom Arzt ist Pflicht – zuerst Arzt rufen
- Frist: 3 Werktage nach dem Tod
- 7 Standesämter in Hamburg (je Bezirk)
- Frist: 3 Werktage nach Todesfall
- Kosten: 14,50€ pro Urkunde (Sozialversicherung kostenlos)
- Bestatter übernimmt oft die Anmeldung
- Erbschein: Amtsgericht Hamburg (Nachlassgericht)