Kündigung in Köln: Welche Fristen gelten – und was tun jetzt?
Eine Kündigung – egal ob selbst ausgesprochen oder erhalten – löst eine Reihe von Fristen aus. Wer die falschen Fristen kennt, verliert bares Geld.
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
Grundkündigungsfrist
4 Wochen zum 15. od. Monatsende
Ab 2 Jahren
1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren
2 Monate zum Monatsende
ALG1 sofort!
Tag 1 der Arbeitslosigkeit melden
Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB) für Arbeitnehmer: Grundfrist 4 Wochen (zum 15. oder letzten Monatstag). Ab 2 Jahren: 1 Monat. Ab 5 Jahren: 2 Monate. Ab 8 Jahren: 3 Monate. Ab 10 Jahren: 4 Monate. Ab 12 Jahren: 5 Monate. Ab 15 Jahren: 6 Monate. Ab 20 Jahren: 7 Monate. Wichtig: Der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann längere (nicht kürzere!) Fristen vorsehen. Fristlos kündigen geht nur bei schwerem Fehlverhalten. Sofort nach Kündigung: Arbeitsagentur Köln kontaktieren und Sperrzeit von bis zu 12 Wochen vermeiden – ALG1 muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beantragt werden.
Nach der Kündigung: Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer vergleichen:
Rechtsschutz vergleichen →Häufige Fragen zu Kündigung Kündigungsfristen Arbeitnehmer in Köln
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