Freelancer Steuern: Diese 4 Steuerarten musst du kennen
Als Freelancer zahlst du bis zu 4 verschiedene Steuern: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und den Solidaritätszuschlag.
✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale
🧭 Amtpilot macht daraus deinen persönlichen Plan für Gewerbe & Selbstständigkeit in Mainz:
📋 Schritt-für-Schritt-Checkliste⏰ Fristen inkl. Kalender-Erinnerung📍 Direkte Behörden-Links für Mainz📊 Fortschritt sichtbar
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
📊
Einkommensteuer
14-45 % je nach Gewinn
🏢
Gewerbesteuer
ab 24.500 € Gewinn (Freibetrag)
💰
Umsatzsteuer
19 % (außer Kleinunternehmer)
⏰
Vorauszahlung
quartalsweise
Das gehört zu deiner Selbstständigkeit
Du hast einen Detail-Schritt geklärt. Das sind die typischen weiteren Schritte:
- Gewerbe oder Freiberufler klären
- Gewerbe beim Bezirksamt anmelden
- Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen (1 Monat Frist)
- Kleinunternehmerregelung bewusst wählen
- Krankenversicherung als Selbstständige(r) regeln
Wichtig: Lege 25-30 % deines Einkommens sofort als Steuerrücklagen zurück. Erste Steuererklärung als Selbstständiger: bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: bis Ende Februar).
Häufige Fragen zu Freelancer Steuern in Mainz
Einkommensteuer bei Freelancer Steuern in Mainz?▼
14-45 % je nach Gewinn
Gewerbesteuer bei Freelancer Steuern in Mainz?▼
ab 24.500 € Gewinn (Freibetrag)
Umsatzsteuer bei Freelancer Steuern in Mainz?▼
19 % (außer Kleinunternehmer)
Vorauszahlung bei Freelancer Steuern in Mainz?▼
quartalsweise
Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt
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