Trennungsjahr: Was zählt, was nicht – und wie du es nachweist

Das Trennungsjahr ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1566 BGB). Es beginnt, wenn ihr euch getrennt habt – auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist das möglich.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

Mindestdauer

1 Jahr (§ 1566 BGB)

🏠

Gemeinsame Wohnung

Trennung trotzdem möglich

📅

Beginn

ab dem Tag der Trennung

💡

Nachweis

schriftliche Bestätigung empfohlen

Getrennt leben bedeutet: keine gemeinsame Haushaltsführung mehr. Ihr könnt in derselben Wohnung leben, aber getrennte Zimmer, getrennte Kassen, kein gemeinsames Kochen/Waschen. Ein Anwalt kann dir helfen, den Trennungszeitpunkt rechtssicher zu dokumentieren.

Häufige Fragen zu Trennungsjahr in Mönchengladbach

Mindestdauer bei Trennungsjahr in Mönchengladbach?
1 Jahr (§ 1566 BGB)
Gemeinsame Wohnung bei Trennungsjahr in Mönchengladbach?
Trennung trotzdem möglich
Beginn bei Trennungsjahr in Mönchengladbach?
ab dem Tag der Trennung
Nachweis bei Trennungsjahr in Mönchengladbach?
schriftliche Bestätigung empfohlen

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