Minijob / Nebenjob in München: So wird er korrekt angemeldet

Ein Minijob ist bis zur aktuellen Verdienstgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Aber: Er muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – das ist Pflicht des Arbeitgebers.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

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Verdienstgrenze

10× Mindestlohn/Monat (2026)

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Zuständig

Minijob-Zentrale (bundesweit)

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Steuern

Pauschal 2 % (Arbeitgeber) oder lohnversteuert

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Mehrere Minijobs

Werden addiert – Grenze beachten!

Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale an. Als Arbeitnehmer: keine Kranken-/Rentenversicherungsbeiträge (außer du optierst in die Rentenversicherung). Steuer: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Steuer – oder versteuert es individuell mit deiner Steuerklasse. Mehrere Minijobs: Wenn du bei mehreren Arbeitgebern Minijobs hast, werden die Einkommen addiert. Überschreitest du die Grenze, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Hauptjob + Minijob: Ein Minijob bleibt immer steuerfrei – egal wie viel du im Hauptjob verdienst.

Häufige Fragen zu Minijob Nebenjob anmelden in München

Verdienstgrenze bei Minijob Nebenjob anmelden in München?
10× Mindestlohn/Monat (2026)
Zuständig bei Minijob Nebenjob anmelden in München?
Minijob-Zentrale (bundesweit)
Steuern bei Minijob Nebenjob anmelden in München?
Pauschal 2 % (Arbeitgeber) oder lohnversteuert
Mehrere Minijobs bei Minijob Nebenjob anmelden in München?
Werden addiert – Grenze beachten!

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