Minijob / Nebenjob in München: So wird er korrekt angemeldet
Ein Minijob ist bis zur aktuellen Verdienstgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Aber: Er muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – das ist Pflicht des Arbeitgebers.
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
Verdienstgrenze
10× Mindestlohn/Monat (2026)
Zuständig
Minijob-Zentrale (bundesweit)
Steuern
Pauschal 2 % (Arbeitgeber) oder lohnversteuert
Mehrere Minijobs
Werden addiert – Grenze beachten!
Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale an. Als Arbeitnehmer: keine Kranken-/Rentenversicherungsbeiträge (außer du optierst in die Rentenversicherung). Steuer: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Steuer – oder versteuert es individuell mit deiner Steuerklasse. Mehrere Minijobs: Wenn du bei mehreren Arbeitgebern Minijobs hast, werden die Einkommen addiert. Überschreitest du die Grenze, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Hauptjob + Minijob: Ein Minijob bleibt immer steuerfrei – egal wie viel du im Hauptjob verdienst.
Häufige Fragen zu Minijob Nebenjob anmelden in München
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