Kündigung in der Probezeit in München: Diese Rechte hast du
In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen – und es braucht keine Begründung. Trotzdem gibt es Grenzen, die Arbeitgeber nicht überschreiten dürfen.
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
Kündigungsfrist
2 Wochen (kein festes Datum)
Diskriminierung
Verboten – auch in Probezeit
Schwangerschaft
Kündigungsschutz gilt sofort!
Sperrzeit ALG1
12 Wochen bei Eigenkündigung möglich
Was gilt in der Probezeit: Keine Begründungspflicht für den Arbeitgeber. Keine soziale Auswahl (§ 1 KSchG gilt erst nach 6 Monaten). Keine Abfindungspflicht. ABER: Kündigung ist nichtig wenn sie diskriminierend ist (AGG), wenn eine Schwangerschaft vorliegt (Kündigung sofort dem Arbeitgeber mitteilen!), wenn ein Behindertenausweis vorliegt. Eigenkündigung in der Probezeit: überlege gut. ALG1 Sperrzeit von 12 Wochen droht wenn du selbst kündigst ohne wichtigen Grund. Ausnahme: gesundheitliche Gründe oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.
Häufige Fragen zu Kündigung Probezeit Rechte in München
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