Trennungsjahr einhalten
Vor einer Scheidung muss mindestens ein Jahr Trennung vorliegen. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
💡 Weitere Tipps
- 💡 Trennungsdatum per Brief per Einschreiben dokumentieren
- 📋 Getrennte Konten eröffnen – wichtig!
- Trennung von Tisch und Bett dokumentieren
- Getrennte Haushaltsführung nachweisbar machen
- Bei Härtefall: Scheidung ohne Trennungsjahr möglich
- Trennungsdatum schriftlich festhalten