Elternzeit beantragen: Diese Fristen DARFST du nicht verpassen

Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden – mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 7 Wochen. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Verschiebung des Starts.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

⚠️

Frist

mind. 7 Wochen VOR Beginn!

📅

Dauer

Bis 3 Jahre pro Kind (bis zum 8. Geb.)

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Elterngeld

Parallel bei Elterngeldstelle beantragen

🛡️

Kündigungsschutz

Während Elternzeit nicht kündbar

Die 7-Wochen-Frist ist gesetzlich zwingend (§ 16 BEEG). Der Antrag muss gleichzeitig angeben, für welchen Zeitraum du Elternzeit nimmst (du kannst den ersten Teil und den zweiten Teil gleichzeitig anmelden). Elternzeit kann bis zu 3 Jahre betragen (bis zum 3. Geburtstag des Kindes) – plus bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Parallel: Elterngeld beim Elterngeld-Büro Stuttgart beantragen. Elterngeld kann rückwirkend nur für 3 Monate beantragt werden – also sofort nach der Geburt!

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Häufige Fragen zu Elternzeit beantragen Frist in Stuttgart

Frist bei Elternzeit beantragen Frist in Stuttgart?
mind. 7 Wochen VOR Beginn!
Dauer bei Elternzeit beantragen Frist in Stuttgart?
Bis 3 Jahre pro Kind (bis zum 8. Geb.)
Elterngeld bei Elternzeit beantragen Frist in Stuttgart?
Parallel bei Elterngeldstelle beantragen
Kündigungsschutz bei Elternzeit beantragen Frist in Stuttgart?
Während Elternzeit nicht kündbar

Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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