Pflegezeit: 6 Monate unbezahlte Freistellung – dein gesetzliches Recht
Als Arbeitnehmer hast du in Unternehmen ab 15 Mitarbeitern das gesetzliche Recht auf bis zu 6 Monate Pflegezeit. Dein Job ist geschützt, du kannst nicht gekündigt werden. Für bis zu 10 Tage kurzfristige Pflege gibt es Pflegeunterstützungsgeld.
ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick
Dauer
bis 6 Monate vollständig
Kündigungsschutz
während der gesamten Pflegezeit
Vergütung
i.d.R. unbezahlt (Ausnahmen möglich)
Kurzfristig
10 Tage + Pflegeunterstützungsgeld
Pflegezeit nach PflZG: bis 6 Monate für Betriebe ab 15 Mitarbeitern. Familienpflegezeit nach FPfZG: bis 24 Monate in Teilzeit (mind. 15h/Woche). Beides kombiniert möglich. Ankündigung: 10 Tage (Pflegezeit) / 8 Wochen (Familienpflegezeit) vorher.
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Pflege in Stuttgart
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