Zweitwohnsitz in Stuttgart anmelden: Pflicht, Steuer, Kosten

Auch ein Zweitwohnsitz muss innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden. Dazu kommt in Stuttgart die Zweitwohnungsteuer. Was du zahlen musst und wie du dich anmeldest – hier auf einen Blick.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

Anmeldefrist

14 Tage nach Einzug

💰

Anmeldung

kostenlos

🏘️

Zweitwohnungsteuer

je nach Stadt 8-16 %

📍

Wo anmelden

Bürgeramt am Zweitwohnsitz

⚠️

Was passiert wenn du das nicht tust?

bis 1.000 € Bußgeld

Du musst dich am Zweitwohnsitz zusätzlich anmelden. Den Hauptwohnsitz behältst du. Die Zweitwohnungsteuer fällt auf die jährliche Nettokaltmiete an und variiert je nach Stadt (Köln: 10 %, Hamburg: 8 %, München: 9 %).

Häufige Fragen zu Zweitwohnsitz anmelden in Stuttgart

Wie lange habe ich Zeit zum Ummelden in Stuttgart?
Du hast nach dem Einzug 14 Tage Zeit, dich in Stuttgart anzumelden. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
Was kostet das Ummelden in Stuttgart?
Das Ummelden selbst ist kostenlos. Für Dokumente wie eine Meldebescheinigung fallen ca. 5–10 € an.
Brauche ich einen Termin beim Bürgeramt in Stuttgart?
Ja, in den meisten Stadtteilen von Stuttgart ist ein Termin nötig. Buche ihn frühzeitig – Wartezeiten können 2–4 Wochen betragen.

Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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