Trennungsjahr einhalten
In Deutschland ist eine Scheidung erst nach mindestens einem Trennungsjahr möglich. Die Trennung muss ernsthaft und erkennbar sein. Beide Partner müssen getrennte Haushalte führen ODER klar getrennte Lebensbereiche in der gemeinsamen Wohnung haben.
💡 Weitere Tipps
- 📋 Trennungsdatum dokumentieren: Brief, E-Mail, Zeuge – wichtig für Verfahren
- 🏠 Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich: getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine Haushaltsgemeinschaft
- 💡 Härtescheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB): vor Trennungsjahr möglich bei unzumutbarer Härte (z.B. häusliche Gewalt)
- 🤝 Eheberatung: Caritas Würzburg, Diakonie Würzburg – kostenlose Beratung